Anforderungen
Anforderungsbelege
Hier erhalten Sie unsere Anforderungsbelege zur Information. Wenn Sie Belege benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Kollegen im Service unter der Telefonnummer: 03831 - 35 32 80.
Beide Belege enthalten Parameter zu folgenden Bereichen:
- Profile
- Hämatologie
- Gerinnung
- Klinische Chemie
Die Belege enthalten jeweils weitere Parameter zu speziellen Schwerpunkten. Zur Ansicht bitte das jeweilige Formular anklicken.
Anforderungsbeleg 1
Dieser Beleg enthält zusätzlich Parameter zu folgenden Schwerpunkten:
- Elektrolyte
- Urindiagnostik
- Schilddrüse
- Anämie
- Proteine
- Tumormarker
- Blutgruppen
- Immunologie
- Herz/Risiko
- Thrombose
Anforderungsbeleg 1.pdf 215,88 kB
Anforderungsbeleg 2
Dieser Beleg enthält zusätzlich Parameter zu folgenden Schwerpunkten:
- Mutterschaftsvorsorge
- Endokrinologie
- Infektionsserologie
- Autoimmunologie
- Knochenstoffwechsel
Anforderungsbeleg 2.pdf 222,24 kB
Gendiagnostikgesetz
"Zum 1. Februar 2010 ist der Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft getreten
Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Mit dem Gendiagnostikgesetz werden die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis geregelt."
o.V.: Pressemitteilung vom 29.01.2010, Bundesministerium für Gesundheit, Berlin, 2010, Seite 1
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir, als Labor, dürfen die genetische Untersuchung nur durchführen, wenn uns der Nachweis der Patienteneinwilligung vorliegt. (vgl. §8 Abs. 1 Satz 3 GenDG) Bitte legen Sie daher jedem Untersuchungsauftrag die schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten bei.
Bei Fragen zu molekulargenetischen Untersuchungen wenden Sie sich bitte an unser Labor.
Welche Einwilligungserklärung wird benötigt?
(Für die Erklärung klicken Sie bitte auf das entsprechende Labor.)
| Untersuchung | Einwilligungserklärung |
| Ersttrimester-Screening Triple-/Quadruple-Test integriertes Screening | |
| Alpha-1-Antitrypsin-Genotyp Apolipoprotein-E-Genotyp Faktor-V-Leiden / Prothrombin-Mutation Hämochromatose (HFE-Gen) IL 28B-Genotyp Lactose-Intoleranz-Genotyp MTHFR M. Wilson-Genotyp |
Ein Widerruf der Einwilligung durch die Patienten ist jederzeit möglich. Das Ergebnis der Analyse darf der Patient nur durch den verantwortlichen Arzt mitgeteilt bekommen. Das Labor darf das Ergebnis auch nur dem verantwortlichen Arzt mitteilen.







